Nachhaltige Lieferketten

Newsletter: DEG für deutsche Unternehmen


Ausgabe 1 | März 2021

Editorial


Liebe Leserinnen und Leser,

die politische Einigung auf ein Lieferkettengesetz – oder Sorg­falts­pflichten­gesetz, wie es jetzt heißt – schien noch Anfang des Jahres in weiter Ferne. Durchaus überraschend hat das Thema jedoch plötzlich an Dynamik zugelegt und es ist klar, es wird kurzfristig kommen. Damit stellen sich einmal mehr viele Fragen für einen Großteil der deutschen Unternehmen: Was bedeutet das für Unternehmen mit globalen Lieferketten? Wie umfangreich wird die Umstellung und woran müssen Unternehmen als erstes denken?

Die DEG unterhält bei der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung den Helpdesk Wirtschaft & Menschen­rechte, um die Unternehmen bei der Beantwortung der vielfältigen offenen Fragen zu unterstützen. Wir haben mit dem Leiter des Helpdesk gesprochen und ihm wertvolle Tipps entlockt. Diese sowie weitere Infos und Hinter­gründe zum Thema „Nachhaltige Lieferketten“ bringen wir Ihnen im aktuellen DEG-Newsletter für deutsche Unternehmen. Zum ersten Mal rein in digitaler Form. Wir hoffen, dass wir damit Ihren geänderten Nutzungs­gewohn­heiten entgegenkommen und freuen uns, wenn Sie uns weiter­hin als treue Leser und Leserinnen erhalten bleiben.

Ihr Klaus Helsper Abteilungsleiter Deutsche Wirtschaft

Schwerpunkt


Unternehmerische Verantwortung in der globalen Lieferkette


Immer mehr deutsche Unternehmen sehen sich in der Verantwortung, nachhaltig zu wirtschaften und so ihren Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) zu leisten. Was können sie dafür tun? Und wo bekommen sie Unterstützung?

Seit Verabschiedung der „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ 2011 wird weltweit darüber debattiert, wie menschenrechtliche Sorgfalts­pflichten sowie Umwelt- und Sozialstandards in den globalen Liefer- und Wert­schöpfungs­ketten etabliert werden können. Konkret geht es dabei z.B. um Ausschluss von Kinderarbeit, faire Löhne, Arbeits-, Gesund­heits- und Umwelt­schutz und das entsprechende Risiko­manage­ment: Wer etwa Agrar­rohstoffe von Geschäftspartnern aus dem Ausland bezieht, sollte wissen, wie effizient das Wasser- und Abwassermanagement ist und wie chemische Dünger und Pestizide eingesetzt werden. ­

In Deutschland hat sich die Koalition im Februar auf den Entwurf eines Gesetzes verständigt, dass Unter­neh­men ab 2023 zur Einhal­tung menschenrechtlicher Sorgfalt im eigenen Betrieb und bei den direkten Zulieferern verpflichtet. Das Sorgfalts­pflichtengesetz hat weit­reichende Folgen für intern­ational agierende Unter­nehmen (mehr dazu siehe Interview mit Erik Wessels). Gibt es z.B. Hinweise auf Menschen­rechts­verstöße bei den Zulieferern müssen die deutschen Unternehmen dem nachgehen.

Viele Unternehmen haben sich bereits im Vorfeld der gesetzlichen Regelung zur Einhaltung von Menschen­rechten sowie Umwelt- und Sozialstandards in ihrer Lieferkette selbstverpflichtet. Sie profitieren davon, als „First-Mover“ auf künftige gesetzliche Verpflichtungen sowie auf absehbare wirt­schaftliche und soziale Herausforderungen gut vorbereitet zu sein. So tragen ressourcen-effiziente Inves­titionen und die Etablierung von Umwelt­standards dazu bei, Risiken zu mini­mieren, vor allem in den vom Klimawandel besonders betroffenen Entwicklungs- und Schwellen­ländern. Auch Arbeits- und Gesundheits­schutz für Mitar­beitende mindert Risiken und fördert zudem Resilienz in Krisenzeiten, wie aktuell währen der Corona-Pandemie deutlich wurde.

DEG-Förderung für nachhaltige Lieferketten

Die DEG stärkt die Nachhaltigkeit von Investitionen: Sie verbindet ihre Finanzierungen mit einem breiten Beratungsangebot zur Förderung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards. Dazu arbeitet in der DEG ein Team von erfahrenen Experten zusammen, unterstützt von externen Spezialisten.

So können über das Business Support Services Programm bereits jetzt etwa die Kosten für Schulungen oder Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in den Produktionsanlagen kofinanziert werden. Deutsche DEG-Kunden in Entwicklungs- und Schwellenländern und deren Lieferketten erhalten dafür Fördermittel bis zu 200.000 Euro. Auch über das von der DEG umgesetzte Programm develoPPP.de können sich interessierte Unternehmen um die Förderung bestimmter Maßnahmen bewerben.

Schon jetzt gibt es etliche Unternehmen, die sich in Interessens­verbänden für Menschenrechte und Sozial­standards in den Liefer­ketten einsetzen: So wollen „FairTrade“ oder „Rainforest Alliance“ die Produktions­bedingungen im Kakao- und Kaffeesektor verbessern oder der „Grüne Knopf“ diejenigen im Textilsektor. Trotz aller Heraus­forderungen gehen sie davon aus, dass sich der Einsatz dafür lang­fristig auch wirtschaftlich rechnen wird. Denn faire Produkte werden zunehmend von Verbrauchern geschätzt und nachgefragt und nach­haltig produzierende Unternehmen gewinnen an Attraktivität für Investoren und Anleger.

Infografik


Globaler Welthandel und deutsche Unternehmen


80 %

des Welthandels machen globale Wertschöpfungsketten aus

450 Mio.

Menschen sind in globalen Lieferketten beschäftigt

Waren­verkehr 2019 global

deutsche Exporte: 1.328 Mrd. EUR, Importe: 1.104 Mrd. EUR

Warenverkehr 2019 mit Ländern außerhalb der EU

Importe: 472,8 Mrd. EUR; Exporte: 550,3 Mrd. EUR

Die Außenhandels-­­­quote*

stieg zwischen 2000 und 2019 von 48 % auf 87,8 %

* das Verhältnis von Waren- und Dienstleistungshandel zum BIP Quelle: BMZ, Statistisches Bundesamt, statista

Interview


„Schritt für Schritt die Lieferkette verbessern“ – Das neue Sorgfalts­pflichten­­­­gesetz


­Interview mit Erik Wessels, Leiter des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte zum Thema wie Unternehmen Verantwortung für Umwelt- und Sozialstandards entlang der Wert­schöpfungs­ketten übernehmen können.

DEG: Im Februar hat die Bundes­regierung das Sorgfaltspflichten­gesetz auf den Weg gebracht, das ab 2023 wirksam werden soll. Worum geht es im Gesetzesentwurf und welche Unternehmen sind davon betroffen?­

Nach intensiver Erörterung hat sich die Bundesregierung auf eine verbind­liche Regulierung zur Umsetzung der menschen­rechtlichen Sorgfalt verständigt. Das Sorgfalts­pflichten­gesetz soll ab 2023 für deutsche Unter­nehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern wirksam werden und ab 2024 ebenfalls für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten gelten.

Im Grundsatz geht es bei dem Sorgfaltspflichtengesetz darum, dass Unternehmen sicherstellen sollen, dass durch die eigenen Aktivitäten keine Menschenrechte verletzt werden. Auch wenn die Details noch aus­gearbeitet werden, sollen sich die im Gesetz veran­kerten Sorgfaltspflichten eng an den UN-Leitprinzipien orien­tieren. Unternehmen sollen potenziell nachteilige Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen (z.B. Beschäf­tigte, Anwohner, Kunden) identifizieren, passende Maßnahmen zur Minimierung oder Abhilfe ergreifen und transparent über diese Aktivitäten berichten. Auch sollen sie gut zugängliche Beschwer­de­verfahren einrichten. Es geht also um die Einführung eines robusten Umwelt- und Sozial­manage­mentsystems. DEG: Bereits seit 2017 berät der Helpdesk Wirtschaft & Menschen­rechte Unter­nehmen dazu, wie sie mehr Ver­antwortung übernehmen und menschenrechtliche Sorg­faltsprozesse im Kern­geschäft verankern können. Wie wird Ihr Ange­bot ange­nommen? Wie können Sie Unter­nehmen dabei unter­stützen, sich auf das Sorg­falts­pflichtengesetz vorzu­bereiten?

Wir beraten Unternehmen bereits kostenlos im Rahmen des Natio­nalen Aktionsplans Wirtschaft und Men­schenrechte (NAP), der auf eine freiwillige Selbst­verpflichtung der Wirtschaft setzt. Dazu erhalten wir Anfragen von Unter­nehmen unter­schiedlicher Größe und aus verschie­dens­ten Branchen. So haben wir bislang über 900 Beratungen durchgeführt, was deutlich macht, dass das Thema für viele Unternehmen relevant ist. Besonders viele Anfragen bekommen wir aus der Ernäh­rungs- und der Auto­mobil­industrie. Viele, insbesondere mittelständische Familien­unternehmen haben entweder Zulieferer in Entwicklungs- und Schwellenländern oder sind dort mit eigenen Standorten tätig.

Natürlich wirft die gesetzliche Entwicklung viele Fragen bei Unternehmen auf. Daher haben wir unser Angebot erweitert und beraten Unter­nehmen nun auch zu recht­lichen Entwick­lungen und Fragestellungen. DEG: Was macht es für Unternehmen besonders heraus­fordernd, die Liefer­ketten nachhaltiger zu gestalten? Diese Aufgaben­stellung klingt zunächst sehr umfangreich und viele Unter­nehmen mögen sich die Frage stellen: Wo soll ich anfangen?

Natürlich sind die Liefer- und Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen heutzutage global und vielfach sehr komplex und die Unsicherheit, ob alle Vorga­ben beachtet werden, steigt erst einmal.

Um ein Beispiel zu geben: Bereits heute muss sich ein deutscher Anlagenhersteller genau überlegen, welche umweltrechtlichen Standards und Zertifizierungen die eigene Produktion z. B. in Mexiko erfüllen muss. Aber soll er sich mit der Einführung des Sorgfaltspflichtengesetzes nun auch noch konkret mit der Frage auseinandersetzen, wie viele Stunden die Mitarbeiter eines Schrauben-Zulieferers aus Indien arbeiten und ob die Rechte dieser Mitarbeiter eingehalten werden?

Um sich nicht in Details zu verlieren, führen wir mit dem Unternehmen erst einmal eine Risikoanalyse durch und überlegen gemeinsam, wo entlang der Liefer- und Wert­schöpfungskette Risiken bestehen, wie diese zu bewer­ten sind und mit wel­cher Priorität an einer Verrin­gerung gearbeitet werden sollte. Dabei müssen sich unsere Partner mit einer Vielzahl von Fragen beschäf­tigen: Welche branchen- und länder­spezi­fischen Risiken gibt es grund­sätzlich? Welche Risiken treffen tatsächlich auf mein Unternehmen zu? Welchen Einfluss hat mein Unter­ne­hmen, die Risiken zu mini­mieren? Das sind nur einige von vielen Fragen, zu denen wir die Unternehmen beraten.

Gerade weil die Aufgabe zunächst schwierig erscheint, ist es aus unserer Sicht wichtig: Nicht die Augen verschließen, sondern das Thema angehen und versu­chen, Schritt für Schritt die Lieferkette nachhaltiger zu gestalten. DEG: Wie überzeugen Sie Unternehmen davon, dass es auch wirtschaftlich Sinn macht, sich für nachhaltige Lieferketten einzusetzen?

Unsere Erfahrung ist, dass die meisten Unternehmen über­haupt nicht von der Notwen­digkeit von Nach­haltigkeit überzeugt werden müssen. Ökologische und soziale Nach­haltigkeit sind in den Strategien und Leitprinzipien fast aller Unternehmen fest verankert – aus dem Verant­wortungs­bewusstsein gegen­über Menschen heraus, sowie auch aus dem Bewusstsein heraus, dass nachhaltiges Handeln einen Wett­bewerbs­vorteil bietet.

Nehmen wir erneut das Beispiel des deutschen Anlagen­herstellers. Stellen Sie sich vor, dass dieser sich eines Tages mit folgender Schlagzeile konfrontiert sieht: „Deutscher Anlagenhersteller missachtet Menschenrechte – Mitarbeiter bei indischem Zulieferer arbeiten 20 Stun­den am Tag“. Eine solche Überschrift wird ein Unter­nehmen nicht nur aus ethi­schen Gründen vermeiden wollen, sondern auch um seine Reputation und die Qualität seiner Produkte sicherzustellen. DEG: Wie gehen Sie bei den Beratungen konkret vor? …


KONTAKT Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Erik Wessels Wessels@wirtschaft-entwicklung.de Telefon: +49 (0) 30 590099-430

DEG-News


­­Paraguay: Hilfspakete für Altpapiersammler­­

Mit dem Projekt „United against COVID 19“ unterstützte das deutsche Recyclingunternehmen WEIG in Paraguay lokale Arbeitnehmer, Zulieferer sowie Altpapiersammler und andere Bedürftige mit Lebensmittel- und Hygiene­paketen. Die DEG stellte dafür 70.000 EUR aus Mitteln des BMZ über ihr BSS-Programm „COVID-19 Response“ zur Verfügung. Davon profitierten insbesondere die Müllsammler, die wieder­verwertbaren Abfall sammeln und weiterverkaufen, um sich und ihren Familien eine bescheidene Existenz zu sichern. Der landesweite Lockdown in Paraguay ab April 2020 machte ihre Arbeit praktisch unmöglich. Die deutsche WEIG GROUP ist ein langjähriger DEG-Kunde und bietet Recycling-Dienst­leistungen, Karton-Produkte und Verpackungen mit eigener Wertschöpfungskette an, seit 1978 auch in Paraguay mit ihrer Tochter­gesell­schaft Karton Tecnico del Paraguay.

­Kenia: Fachkräfte für Schuhproduktion

Die DEG kofinanziert in Kenia ein Ausbildungsprogramm der Josef Seibel Holding GmbH über das develoPPP.de Programm mit Mitteln des BMZ. Der familien­geführte deutsche Schuh­hersteller produziert in Ukunda, nahe Mombasa, hochwertige Leder­schuhe für Schuluniformen für den Markt in Kenia und anderen ost­afrikanischen Ländern. Jetzt hat das Unterneh­men in einer der ärmsten und strukturschwächsten Regionen des Landes neben der Produk­tionsstätte eine Lehr­werkstatt einge­richtet. Dort werden Schul­ab­gänger, vor allem junge Frauen, zu zertifizierten Fachkräften für Leder­verarbeitung und zu industriellen Schuhfertigern ausgebildet. In Zusam­menarbeit mit der IHK Pirmasens und der Auslands­handels­kammer in Nairobi sollen künftig 20-30 Ausbildungs­plätze pro Jahr entstehen. Auch für Maschinen­mechaniker und IT-Fachleute bietet das Ausbildungszentrum jährlich zwei Einstiegspositionen an.

COVID-19 Support für Steiff Tunesien

Das für seine kuscheligen Plüschtiere und hochwertige Kindermode bekannte deutsche Traditionsunternehmen Steiff unterhält neben der Fertigung in Giengen auch einen eigenen Produktionsstandort in Tunesien. Während der Corona-Krise unterstützt die DEG das nordafri­ka­nische Steiff-Werk durch eine Finanzierung über das AfricaConnect-Programm aus Mitteln des Bundes­ministeriums für wirt­schaftliche Zusammen­arbeit und Ent­wicklung. Das Darlehen hilft, einen wichtigen Arbeitgeber in einer industriell schwächer entwickelten Region Tune­siens zu stärken und Arbeits­plätze durch die Pandemie hinweg zu sichern. Steiff beschäftigt in seinem Werk in Sidi Bouzid rund 800 Mit­arbeiter. Die Finanzierung ermöglicht dem Unter­nehmen darüber hinaus die zukünftige Zertifizierung nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS).

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